Häufige Fragen und Antworten

Dieser neue Bereich wird über die Feiertage erstellt und steht Ihnen ab Januar 2023 zur Verfügung.

Seit dem 01.10.2023 stellen wir Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte nur noch als elektronisches Rezept = eRezept aus. Seit dem 01.01.2024 ist dies bundesweit Pflicht für alle gesetzlich Versicherten

Bei einem eRezept handelt es sich um eine Verordnung in Form einer elektronischen Datei. Diese enthält alle Informationen, die zuvor auch auf dem Papier-Rezept vermerkt waren: Art des Medikaments, Art und Häufigkeit der Anwendung, Name der/des Patient*in. Die eRezept-Datei wird NICHT auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern liegt auf einem eRezept-Server. 

Um ein elektronisches Rezept einlösen und auf diese elektronische Datei zugreifen zu dürfen, benötigen Sie eine Berechtigung. Diese Zugriffsberechtigung kann aktuell auf drei Arten erfolgen:
  • durch einen QR-Code, der in der Arztpraxis auf Papier ausgedruckt wird 
    ODER
  • durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke
    ODER
  • durch Nutzung der eRezept-App (unser Favorit!)
Zur Ausstellung eines eRezepts benötigen wir VORHER einmalig im laufenden Quartal einen Versicherungsnachweis von Ihnen. Wir sind verpflichtet, VOR der Rezept-Erstellung zu prüfen, ob Sie im aktuellen Quartal krankenversichert sind. 

Das eRezept kann – im Gegensatz zum früheren Papier-Rezept – erst NACH Vorlage eines Versichertennachweises im aktuellen Quartal ausgestellt und vorher NICHT vorbereitet werden. Grund ist, dass es im Moment seiner Ausstellung in jeder Apotheke einlösbar ist. 

Der Versicherungsnachweis kann sein:
  • Die elektronische Gesundheitskarte, die in der Praxis elektronisch eingelesen werden muss. Eine Kopie oder ein Foto der Karte reichen NICHT aus!
    ODER
  • Ein Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse.
Den Versicherungsnachweis erhalten Sie entweder nach Anruf bei Ihrer Krankenkasse oder – in sehr vielen Fällen – ganz einfach in der App Ihrer Krankenkasse.
Senden Sie den Versicherungsnachweis bitte zur Ausstellung des eRezepts
Für den Empfang des eRezepts müssen Sie NICHT extra in die Praxis kommen! 
Sobald das eRezept ausgestellt und die entsprechende Datei auf dem Server erzeugt ist, können Sie es in der Apotheke einlösen. Ihre elektronische Gesundheitskarte oder die App reichen aus. 

Da das eRezept nach Vorbereitung durch den/die Arzthelfer/in vom Arzt noch elektronisch unterschrieben („signiert“) werden muss, stehen eRezepte sicher erst am FOLGETAG nach der Ausstellung zum Einlösen in der Apotheke zur VerfügungSollten Sie Ihr eRezept sofort benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit! Wir werden Ihr eRezept dann zeitnah - meist innerhalb von 15-30 min - signieren.
 
eRezepte können aktuell noch NICHT ausgestellt werden für
  • Privat-Rezepte
  • Betäubungsmittel
Unsere klare Empfehlung - die eRezept-App:
Der beste Weg, auf sein eRezept zuzugreifen, ist die eRezept-App der Gematik.
Einmal eingerichtet, bringt sie unzählige Vorteile:
  • das eRezept erscheint sofort nach Freigabe durch den Arzt in der App – sie wissen sofort, wenn ein eRezept eingelöst werden kann
  • das eRezept kann direkt durch Vorzeigen der App in der Apotheke eingelöst werden
  • der QR-Code steht Ihnen direkt in der App zur Verfügung und kann ggf. an Versandapotheken weitergeleitet werden
  • Sie können vorab in Apotheken nachfragen, ob das verordnete Medikament lieferbar ist
  • Sie können sich über die App das verordnete Medikament von einer Apotheke nach Hause liefern lassen
 Alles, was Sie brauchen, ist
  • ein smartphone
  • die App à Download HIER
  • eine PIN von Ihrer Krankenkasse

Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen = Krankschreibungen sind ärztliche Zeugnisse, die bestätigen, dass ein Patient aufgrund eines konkreten Krankheitsbildes aktuell nicht in der Lage ist, seiner individuellen Berufstätigkeit nachzugehen. 

Gemäß der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungs-Richtlinien setzt die Ausstellung und Verlängerung einer Krankschreibung durch einen Arzt ZWINGEND einen Arzt-Patienten-Kontakt voraus! Dieser darf auch im Rahmen einer VIDEO-Sprechstunde erfolgen.

AU-Bescheinigungen durch Bestellung per eMail sind NICHT erlaubt!

Der Arzt darf AU-Bescheinigungen auch nur maximal drei Tage rückwirkend vom Tag der erstmaligen Vorstellung des Patienten ausstellen. 

Deshalb: Als HAUSARZT-Patient (!) nutzen Sie zur Ausstellung einer Krankschreibung (AU) bitte unsere AKUT-Termine,  ggf. die  VIDEO-Akut-Termine

Patient*Innen, die nicht in unserer hausärztlichen Betreuung sind, wenden sich bitte an Ihren Hausarzt!

Wir bieten in unserer Praxis eine Mischung aus HAUSÄRZTLICHER und - wenn auch nicht offiziell, so jedoch de facto - FACHÄRZTLICHER Behandlung an. 

Als ALLGEMEINMEDIZINER können wir Patient*Innen rundum hausärztlich betreuen. Dies setzt jedoch in jedem Fall eine umfassende Anamneseerhebung und einen Einblick in bisherige Untersuchungen/Behandlungen voraus. Für uns ist ist dies besonders arbeits- und zeitintensiv. Deshalb können wir nur begrenzt Patienten zur hausärztlichen Betreuung aufnehmen

Als INFEKTIOLOGEN arbeiten wir de facto fachärztlich. Wir bieten spezielle Termine zur Testung auf und zur Behandlung von sexuell übertragenen Infektionen, zur Behandlung der HIV-Infektion und ihrer Komplikationen, zur HIV-Prä- und Post-Expositionsprophylaxe sowie zur Diagnostik und Behandlung von Virushepatitiden und anderer Infektionen an. Hierfür bekommen wir oft Patient*Innen von Hausärzten, Gynäkologen und Urologen überwiesen. Aus Kapazitätsgründen ist es uns nicht möglich, für all diese Patient*Innen auch die hausärztliche Versorgung zu übernehmen

Einen Teil unserer Termine bieten wir nur unseren hausärztlich betreuten Patient*Innen an. Diese stehen anderen Patient*Innen, die "nur" mal wegen Tests auf sexuell übertragene Infektionen oder zur Verschreibung einer PrEP in unserer Behandlung waren, nicht offen.

Sie können in diesem Fall gern anfragen, ob eine hausärztliche Betreuung möglich ist. Hierfür ist dann jedoch in jedem Fall eine hausärztliche Erstvorstellung mit gründlicher Erhebung der Krankengeschichte und ggf. der Organisation von Vorbefunden nötig. 

Wir bieten allen interessierten, auch nicht dauerhaft von uns betreuten Patienten an, Sie auf HIV und andere sexuell übertragene Infektionen (STI) zu testen. Natürlich kann auch eine diesbezügliche Therapie gern in unserer Praxis erfolgen. 

Unsere Expertise erstreckt sich nahezu auf das gesamte Spektrum der STIs. Zahlreiche diesbezügliche Labortests können wir sogar selbst im eigenen Praxis-Labor durchführen. 

Die Kosten für die Untersuchung werden bei begründetem Verdacht oder Symptomen von den Krankenversicherungen übernommen. Unsere vor Ort-Tests werden leider nur von den privaten Krankenversicherungen übernommen. 

In dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine eMail, um ggf. einen sehr zeitnahen Termin zu erhalten: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de

Die HIV-PExpositionsProphylaxe (HIV-PrEP) ist eine Methode, um die Gefahr einer HIV-Infektion bei (ungeschützten) sexuellen Kontakten zu verringern. Die PrEP wird seit 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen und von vielen - wenn auch nicht von allen (!) - privaten Krankenversicherungen übernommen. 

Vor dem Beginn einer PrEP ist in jedem Fall
  • eine gründliche Untersuchung auf sexuell übertragene Infektionen sowie auf den Impfstatus bezüglich Hepatitis B,
  • der sichere Ausschluss einer bereits bestehenden HIV-Infektion sowie 
  • ein ärztliches Aufklärungsgespräch 
zwingend erforderlich. 

Die diesbezüglichen Empfehlungen finden Sie HIER

Um von uns eine HIV-PrEP verordnet zu bekommenbuchen Sie sich bitte zunächst einen Termin zum Test auf sexuell übertragene Infektionen. Bei diesem Termin wird auch ein Labortest bezüglich Ihrer Nierenfunktion erfolgen. Falls Ihnen aktuell keine diesbezüglichen Termine angezeigt werden: Bitte öfter gucken - es werden ständig neue Termine - auch zeitnahe weitere Termine - neu eingestellt. 

Unmittelbar nach diesem Termin können Sie bei uns einen Termin für ein ärztliches Aufklärungsgespräch erhalten. Hierbei werden wir Ihnen den Nutzen, jedoch auch die Risiken und Grenzen einer HIV-PrEP darlegen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zur PrEP zu stellen. 

Um unseren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden und aus juristischen Gründen verlassen wir uns hierbei NIEMALS auf bereits erfolgte Aufklärungsgespräche anderer Kollegen. JEDE(r), der/die bei uns eine HIV-PrEP verordnet bekommen möchte, MUSS zunächst ein Aufklärungsgespräch BEI UNS in Anspruch nehmen. 

Nach diesem Gespräch können Sie sofort mit der HIV-PrEP beginnen. Hierfür stellen wir Ihnen gleich das nötige Rezept aus. 

VIER Wochen nach dem Beginn der HIV-PrEP sowie alle drei Monate im weiteren Verlauf sind zwingend Laborkontrollen der Nierenfunktion, erneute HIV-Tests sowie Tests auf andere sexuell übertragbrae Infektionen erforderlich. Hierfür können Sie sich einen Termin für HIV-PrEP Wiederholungsrezept und Kontrolluntersuchungen buchen. Bei diesen Tests stellen wir Ihnen ein erneutes Rezept zur Fortführung der PrEP aus. 

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können Sie drei Werktage später unter der email-Adresse: befunde@praxis-prenzlauer-berg.de erfragen.
Alle Befundberichte sind verschlüsselt und Passwort-geschützt. Das Passwort erhalten Sie bei Ihrer Voruntersuchung zur PrEP. Bewahren Sie es für die Zukunft gut auf. Es ändert sich nicht. Hiermit können Sie all Ihre Befundberichte öffnen. 

Sollten Sie Beschwerden haben, die auf eine sexuell übertragene Infektion hindeuten (Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen, Schmerzen in Harnröhre oder Anus, Halsschmerzen, Hautausschlag, unklares Fieber...) so vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Testung auf sexuell übertragene Infektionen.

Sollten diese Termine nicht zeitnah verfügbar sein, wenden Sie sich bitte per eMail an: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de Wir werden Ihnen dann zeitnah einen Reservetermin geben. 

Für Beratungen oder Befund-Besprechungen bieten wir Ihnen gern unsere VIDEO-Sprechstunden an. Sie können ohne zeitaufwändige Anreise mit uns sprechen und entlasten unsere Mitarbeiter*Innen vor Ort. 

Dabei ist es fast so einfach wie telefonieren: Sie benötigen lediglich ein smartphone (iPhone, Samsung etc.) oder Tablet (iPad o.ä.) oder einen PC/Mac mit Kamera und Mikrofon sowie einen aktuellen Webbrowser. Anfängliche technische Probleme wurden weitgehend gelöst. Mittlerweile können Sie fast alle Systeme (Windows, Mac) und Browser nutzen.

Wichtig ist, VOR JEDEM neuen TERMIN einen HARDWARE-Test durchzuführen. Dieser dauert nicht mal eine Minute, kann jedoch Zugriffssperren auf Kamera und Mikrofon - die beispielsweise auch bei Browser-Updates unbemerkt aktiviert werden können - aufspüren. 

Unsere VIDEO-Termine stehen NUR unseren hausärztlich oder wegen chronischer Infektionskrankheiten betreuten Patienten sowie anderen Patienten nach spezieller Einladung durch uns offen. 

Auch Krankschreibungen, z.B. bei einfachen Infekten, sind über unsere VIDEO-AKUT-Sprechstunden möglich. 
 

JA!

In Zusammenarbeit mit impfpass.de können wir Ihnen/Euch anbieten, Ihnen/Euch sämtliche uns vorliegenden Impf-Daten - also auch alle erfolgten und im klassischen Papier-Impfausweis dokumentierten Impfungen - in einer elektronischen App auf dem SmartPhone zugänglich zu machen. Damit hätte der Papier-Impfausweis so langsam ausgedient und man hat sämtliche Impf-Daten jederzeit zur Hand. Die App erinnert zudem immer an anstehende Auffrisch-Impfungen.

Dieses Angebot git nur für hausärztlich oder wegen chronischer Infektionen bei uns behandelte Patientinnen und Patienten. 

Bei Interesse:
1. Laden Sie sich bitte die erforderliche App für das jeweilige smartphone herunter:


iphone  oder  android



2. Installieren Sie die App und 

3. Bringen Sie Ihr smartphone zum nächsten ARZT-Besuch in unserer Praxis mit.
Ihr Arzt (!) wird sich dann um die Kopplung der App mit Ihren Impfausweis-Daten kümmern. 
 

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